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Bravo Jülich!
Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen in der Stadt Jülich
Jülich (aho) – Die Stadt Jülich hat die Kastrationspflicht eingeführt, die für alle freilaufenden Katzen ab 5 Monaten gilt. Somit besteht endlich die Chance, die Katzenpopulation einzudämmen und weiteres Elend zu verhindern!
Auszug aus der ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Jülich §11a Katzen:
Katzenhalter/innen, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, haben diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Dies gilt nicht für weniger als 5 Monate alte Katzen. Als Katzenhalter/innen im vorstehenden Sinne gilt auch, wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt.
Für die Zucht von Rassekatzen können auf Antrag Ausnahmen von der Kastrationspflicht zugelassen werden, sofern einen Kontrolle und Versorgung der Nachzucht glaubhaft dargelegt wird.
Es ist strafbar, gesunde Katzen jeglichen Alters zu töten oder auszusetzen, nur weil sie unerwünscht sind. Dabei handelt es sich um eine Straftat gemäß Tierschutzgesetz und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren bzw. eine Geldstrafe bis zu 25.000 Euro geahndet werden
Wer seine Katze oder seinen Kater kastrieren lässt, beweist Tierliebe und Verantwortungsbewusstsein, so die Stadt in einer Presseinformation.
(c) Copyright Dr. M. Stein, Am Kiebitzberg 10, 27404 Gyhum
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