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Feco hat man an einer Straße in Ungarn gefunden. Er wurde überfahren und liegen gelassen...
Sach- und Geldspenden
Der Verein Katzenhilfe Katzenherzen e. V. ist wegen Förderung des Tierschutzes (Abschnitt A, Nr. 11 der Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 EStDV) gemäß Freistellungsbescheid vom 09.02.2007 (vorläufige Bescheinigung), 25.07.2008 sowie 09.06.2011 des Finanzamts Rheingau-Taunus Verwaltungsstelle Rüdesheim am Rhein, Steuernummer 37 250 6088 9 - IX/103, als gemeinnützig i. S. d. §§ 51 ff. AO anerkannt.
Die vorläufige Bescheinigung gilt über den genannten Zeitraum hinaus, d. h. entsprechende Zuwendungsbestätigungen werden als Nachweis für die steuerliche Berücksichtigung der Zuwendung anerkannt, soweit das Datum der vorläufigen Bescheinigung nicht länger als 3 Jahre bzw. das Datum des Freistellungsbescheides nicht länger als 5 Jahre seit Ausstellung der Bestätigung zurückliegt (vgl. BMF vom 15.12.1994 - BStBI l S. 884).
Aktueller Freistellungsbescheid des Finanzamts Rheingau-Taunus Verw.St. Rüdesheim
Gemäß Buchst. E des jeweiligen Freistellungsbescheides des o. g. Finanzamts sind wir berechtigt, für Spenden, die uns zum Zwecke des Tierschutzes zugewendet werden, Spendenquittungen auszustellen.
Ihre Mitgliedsbeiträge sind steuerlich abzugsfähig! (§ 48 Abs. 3, 4a EStDV i.V.m. Abschn. A Nr. 11 d. Anl. 1 zu § 48 Abs. 2 EStDV)
Bezüglich Sachspenden setzen Sie sich bitte vorab mit uns in Verbindung.
Die wahre menschliche Güte kann sich in ihrer absoluten Reinheit und Freiheit nur denen gegenüber äußern, die keine Kraft darstellen. Die wahre moralische Prüfung der Menschlichkeit, die elementarste Prüfung äußert sich in der Beziehung der Menschen zu denen, die ihnen ausgeliefert sind: zu den Tieren.
(Milan Kundera)
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