SPENDEN

Wir sind ein ehrenamtlicher Verein und stecken ganz viel Zeit, Liebe, Hirn und Herzblut in unseren Verein – alles neben unseren Jobs, der Familie und den eigenen Tieren. Aber das allein hilft nicht viel, denn auch und gerade im Tierschutz gilt wie überall im Leben : ohne Moos nichts los!

Wir bekommen von keinerlei Institution auch nur einen Cent Unterstützung, sind aber verpflichtet Steuererklärungen abzugeben, haben eine formelle Erlaubnis zur Vermittlung von Katzen gem. § 11 Tierschutzgesetz beim Veterinäramt inclusive Sachkundenachweis erlangt, sind beim Amtsgericht eingetragen usw. usf. Ehrenamt in Deutschland: viele Pflichten, extrem viel zu tun- aber kaum Rechte und schon gar keine finanzielle Unterstützung.

Um unsere Arbeit für die Schnurrer in Not durchführen zu können, sind wir daher dringend auf Spenden angewiesen.

Unsere einzige kalkulierbare Einnahme sind Mitgliedsbeiträge und bei einem kleinen Verein wie uns ist das überschaubar und schnell aufgebraucht.

Wir betreuen meist durchgehend einen Bestand im In- und Ausland von ca. 300+x Tieren und jeder, der ein Tier hat, weiß, was pro kleiner Fellnase allein an Futterkosten zu stemmen ist, abgesehen von der Unterbringung medizinischer Versorgung, die nie planbar aber gern sehr teuer ist. Die Kosten gehen in den fünfstelligen Bereich.

Ohne Spenden könnten wir nicht tun, was wir tun und wir versprechen gemäß unserem hohen moralischen Anspruch an uns selber (die wir übrigens genug eigenes Geld in die ganze Sache stecken), dass alle Spenden komplett den Tieren zugute kommen. Unsere Verwaltungsausgaben sind extrem gering und beschränken sich in der Regel auf unvermeidliche Portokosten und die Kontoführungsgebühren.

Wir sind wegen Förderung des Tierschutzes (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 14 AO) nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Rheingau-Taunus Verwaltungsstelle Rüdesheim am Rhein, Steuernummer 37 250 6088 9 – IX/103, vom 24.02.2020 ( gültig für 5 Jahre ) nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Für einen Spendenbetrag der jährlich 200,00 Euro übersteigt, stellen wir gern eine Spendenquittung aus, wenn Sie uns Ihre Adresse mitteilen, für Beträge darunter reicht zur Vorlage beim Finanzamt eine Kopie des Kontoauszuges.

UND SO KÖNNEN SIE SPENDEN

Unser Spendenkonto 

Katzenherzen e.V.
KTO 82134200
(DE92510800600082134200)
BLZ 51080060
(DRESDEFF510)
ComBa Wiesbaden

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Neues Spendenprojekt für die Kastration von Straßenkatzen in Almeria:

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