DER ABSCHIED NAHT
…und die Katze ist am Ende ihres Lebens angekommen, stellt sich die Frage: Wo und wie erweise ich meinem Tier die letzte Ehre?
Gern nennen wir Ihnen in dieser schweren Stunde einen Bestatter in Ihrer Nähe. Glücklicherweise hat man heute die Möglichkeit, sein Tier in Würde zu verabschieden.
So kann man sein Tier auf einem der zahlreichen Tierfriedhöfe beerdigen und hat somit einen Ort, den man besuchen kann. Eine weitere Möglichkeit ist die Einäscherung Ihrer Katze; ihre Asche wird an einem speziell dafür vorgesehen Ort durch den Bestatter ausgestreut. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Urne mit nach Haus zu nehmen, so dass der pelzige Freund auch nach dem Ableben immer bei Ihnen ist.
Weiter gibt es ausgewiesene Waldstücke, in denen die Asche des Lieblings, auf Wunsch mit entsprechender Zeremonie, unter einem Baum begraben werden darf. Den Baum ziert dann auch ein Namensschild der verstorbenen Katze.
Eine extravagante Variante besteht darin, aus der Asche Ihres Lieblings einen Diamanten pressen zu lassen, den Sie, eingearbeitet in ein Schmuckstück, an Ihrem Körper tragen können.
Frauchen oder Herrchen sterben vor der Katze, was dann?
Man denkt nicht gern an so einen Fall, aber niemand weiß, wie lange er zu leben hat. Es ist also durchaus sinnvoll, sich zu Lebzeiten zu kümmern, was nach dem eigenen Tode aus dem geliebten Schnurrer wird. Ein guter Tierschutzvertrag beinhaltet diese Klausel bereits; sprechen Sie den Verein/das Tierheim, aus dem Sie Ihren Begleiter einst holten, darauf an.
Gemeinsam kann man eine Lösung schriftlich fixieren. Gleich, aus welcher Motivation Sie handeln – sei es aus genereller Tierliebe, oder sei es aus einem Gefühl der Dankbarkeit und Verbundenheit dem Verein gegenüber, der ihr Tier einst rettete: Bedenken Sie den Tierschutz in Ihrem Testament.
Sie allein verfügen, wohin nach Ihrem Ableben Ihr Vermögen fließen wird.
Wurde der Nachlass nicht zu Lebzeiten schriftlich geregelt, geht er automatisch und komplett auf die gesetzlichen Erben über; sind diese nicht vorhanden, erbt Vater Staat.
Bedenken Sie dabei, dass Ihr Liebling juristisch wie eine Sache behandelt wird. Versterben Sie, ohne sorgfältige Maßnahmen zu Gunsten Ihres kleinen Freundes getroffen zu haben, landet dieser im schlimmsten Falle wie ein weggeworfener Gegenstand auf der Straße.
Sichern Sie daher rechtzeitig ab, dass Ihr Tier nach Ihrem Tode gut unterkommt und bedenken Sie die Versorger mit einem Teil Ihres Vermögens. So helfen Sie nicht nur Ihrem Samtpfötchen in schwerer Zeit, sondern können auch einem Verein/Tierheim finanziell helfen und so weitere Tierschutzarbeit ermöglichen, die vielleicht einst auch Ihrem besten Freund das Leben gerettet hat.
Ihre
…es ist Zeit für mich zu geh’n… Ganz weit draußen jenseits des Regenbogens werde ich auf Euch warten. Und wenn Ihr dann endlich kommt, werde ich mit geschlossenen Augen dasitzen, die Pfötchen eng aneinandergestellt. Damit Ihr nicht merkt, wie sehr ich auf Euch gewartet habe. (Unbekannt)