BEITRAGSORDNUNG

1.) Gemäß der Beitragsordnung vom 15.06.2007 auf Grundlage der Vereinssatzung vom selben Tage sind die nachfolgend unter Zif. II. aufgeführten Jahres-Mitgliedsbeiträge zu entrichten. Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge; in Härtefällen kann der Mitgliedsbeitrag aufgeteilt auf 12 Monate geleistet werden. Der Mitgliedsbeitrag ist zu Beginn eines jeden Jahres fällig, spätestens jedoch am 10.01. des laufenden Jahres. Bei monatlicher Zahlungsweise ist der anteilige Mitgliedsbeitrag jeweils am 10. eines Monats fällig. Fällt der Beginn der Mitgliedschaft in das laufende Geschäftsjahr, so ist der erste Mitgliedschaftsbeitrag anteilig im Verhältnis zu den noch verbleibenden Monaten des jeweiligen Jahres zu zahlen.

2.) Mindestbeitrag erwachsene Einzelmitglieder: 30,00 EUR (2,50 EUR monatlich)
Mindestbeitrag Familien: 54,00 EUR (4,50 EUR monatlich)
Mindestbeitrag Rentner*, Schwerbehinderte*, Wehrpflichtige*, Studenten*, Auszubildende*, Schüler*, Arbeitslose*: 15,00 EUR (1,25 EUR monatlich)

*(bitte entsprechenden Nachweis beifügen, z. B. Kopie des Renten-, Schwerbehinderten-, Schüler- oder Studentenausweises)
Die Mitglieder können freiwillig und gerne höhere Beiträge leisten
Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit; sie haben jedoch die gleichen Rechte und Pflichten wie ordentliche Mitglieder und können insbesondere an sämtlichen Versammlungen und Sitzungen teilnehmen.

Ihre
Katzenhilfe Katzenherzen e.V.